Mit dem Schuljahr 2026/27 greift der Anspruch ab dem Schuleintritt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den kommenden Jahren wird er auf weitere Jahrgänge ausgeweitet. Das ist eine wichtige Veränderung. Ein einheitlicher Stundenplan für jede Schule und jede Familie entsteht dadurch aber nicht.

In § 24 Absatz 4 SGB VIII ist ein Anspruch von acht Stunden an Werktagen festgelegt. Unterricht und Angebote einer Ganztagsgrundschule zählen dabei mit. Es geht also nicht um acht zusätzliche Stunden nach Schulschluss. Der Besuch ist freiwillig.

Die erste Klasse hat einen höheren Betreuungsbedarf

Der DJI-Kinderbetreuungsreport 2025 wertet eine gewichtete Elternbefragung aus dem Jahr 2024 aus. Damals äußerten 69 Prozent der Eltern von Erstklässlerinnen und Erstklässlern einen Ganztagsbedarf. Über alle vier Grundschulklassen hinweg waren es 65 Prozent. Die Grafik zeigt auch: Mit jeder Klassenstufe sank der Anteil leicht.

Der Begriff meint in der Studie einen gewünschten Platz in einer Ganztagsschule, einem Hort oder einer anderen Angebotsform, wenn die Betreuung im Durchschnitt über 14.30 Uhr hinausgehen soll. Das ist eine Bedarfsangabe aus einer Befragung. Sie zählt weder Kinder mit einem Platz noch den aktuellen Anspruchsbestand. Die Erhebung fand vor dem Start des Rechtsanspruchs statt.

Der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ganztagsausbau schätzte vor dem Beginn des neuen Schuljahrs, dass für Erstklässler je nach Szenario 30.000 bis 65.000 weitere Plätze nötig sein könnten. Das war eine Vorausberechnung, keine Zählung offener Anfragen im Oktober 2026. Der Bericht hielt zugleich fest, dass sich die Lage regional unterscheidet und Rückmeldungen aus Kommunen etwa auf Personalfragen verweisen.

Zeit ist nur ein Teil der Verlässlichkeit

Für Familien zählt nicht nur, dass Betreuung angeboten wird, sondern wann sie endet und ob die Zeiten im Wochenverlauf planbar sind. In der DJI-Befragung gaben 40 Prozent der Eltern mit Betreuungsbedarf für alle fünf Tage dieselbe gewünschte Endzeit an. Weitere 47 Prozent nannten zwei unterschiedliche Zeitfenster. Verlässlichkeit muss also nicht für jede Familie denselben Tagesablauf bedeuten.

Auch die Ferien gehören zur Regelung. Der Anspruch gilt grundsätzlich in unterrichtsfreien Zeiten. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit können ihn erfüllen; Landesrecht darf während der Schulferien bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr vorsehen. Für Eltern macht es einen Unterschied, welche Angebote in dieser Zeit erreichbar sind und wie sie organisiert werden.

Die Kultusministerkonferenz nennt für einen kindgerechten Ganztag zudem pädagogische Beziehungen, Räume für Bewegung und Rückzug sowie die Zusammenarbeit von Schule und Betreuungspersonal. Das Gesetz setzt einen zeitlichen Anspruch. Ob daraus ein guter und verlässlicher Nachmittag wird, hängt von der konkreten Gestaltung ab.

Zum Start liegen noch keine bundesweiten Jahresdaten über die Nutzung des neuen Anspruchs vor. Das Familienministerium erwartet den vierten Ganztagsbericht für Dezember 2026. Dann wird sich die öffentliche Bilanz auf aktuellere Angaben stützen können. Bis dahin sollten drei Fragen getrennt bleiben: Ist ein passendes Angebot vorhanden? Decken seine Zeiten den Bedarf? Und ist die Betreuung auch in Ferien und im Alltag verlässlich?

Betreuungsbedarf / Erhebung 2024

Ganztagsbedarf nach Klassenstufe

Elternwunsch nach Betreuung, die im Durchschnitt über 14.30 Uhr hinausgeht

1. Klassenstufe69 %
2. Klassenstufe67 %
3. Klassenstufe63 %
4. Klassenstufe58 %
DJI-Kinderbetreuungsstudie 2024, gewichtete Elternbefragung (n = 13.130). „Ganztagsbedarf“ ist eine Befragungsdefinition und kein Zähler für genutzte Plätze oder anspruchsberechtigte Kinder. Die Erhebung lag vor dem Start des Rechtsanspruchs.
Alle Klassenstufen als Tabelle
Elterlicher Ganztagsbedarf nach Klassenstufe, 2024
KlassenstufeAnteil mit Ganztagsbedarf (%)
1. Klasse69 %
2. Klasse67 %
3. Klasse63 %
4. Klasse58 %

Quellen und Einordnung

Rechtsgrundlage: § 24 Absatz 4 SGB VIII. DJI-Kinderbetreuungsreport 2025, Studie 2, Befragungsjahr 2024, sowie DJI-Kinderbetreuungsreport 2024, Studie 3, Befragungsjahr 2023. Dritter Bericht der Bundesregierung zum Ganztagsausbau, Bundestagsdrucksache 21/3295, Dezember 2025. BMBFSFJ-Pressemitteilung zum Beginn des Rechtsanspruchs vom 30. Juli 2026. Kultusministerkonferenz, Empfehlungen zur pädagogischen Qualität ganztägiger Angebote, 12. Oktober 2023. Die Bedarfswerte beruhen auf gewichteten Elternbefragungen und bilden weder aktuelle Platzbestände noch die Situation einzelner Kommunen ab.